Enteignungsrecht

Wir sind Ansprechpartner bei enteignungsrechtlichen Fragen, welche sich als Folge von raumplanungsrechtlichen Massnahmen (z.B.Aus- oder Aufzonung) stellen. Zudem beraten wir Private und die öffentliche Hand im Zusammenhang mit den enteignungsrechtlichen Folgen einer Erschliessungsplanung oder dem Bau von öffentlichen Werken. Wir führen Verfahren zur materiellen wie zur formellen Enteignung nach kantonalem Enteignungsrecht und nach dem Enteignungsrecht des Bundes (Einspracheverfahren, Gerichtsverfahren, Verfahren vor der Schätzungskommission).

Standorte

Kanzlei Aarau

Kasernenstrasse 26 | Postfach
CH-5001 Aarau

Telefon 062 855 50 00
Telefax 062 855 50 01
aarau@bau-recht.ch

Kanzlei Wettingen

Jurastrasse 58
CH-5430 Wettingen

Telefon 056 437 10 70
Telefax 056 437 10 77
wettingen@bau-recht.ch

 |