Datenschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Digitalisierung

Im Datenschutzrecht wird das Recht der informationellen Selbstbestimmung und der Umgang mit rechtlich geschützten Geheimnissen geregelt. Das Öffentlichkeitsprinzip besagt, dass die Dokumente der staatlichen Verwaltung grundsätzlich jeder Person zugänglich gemacht werden müssen. Wir beraten Klientinnen und Klienten bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen, insbesondere auch im Rahmen von Digitalisierungsprojekten.

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